Informationen zum Auszeitmodell
Ziel: Unterrichtsstörungen beheben und für alle Beteiligten eine angenehme und lernförderliche Atmosphäre schaffen.
Folgende Regeln sind für unser Auszeitmodell Voraussetzung:
Für den Erfolg dieser Maßnahme ist es sehr wichtig, dass Lehrer/innen, Schüler/innen und die Eltern an einem Strang ziehen.
Hier die wichtigsten Fakten zum Modell:
- Ermahnung bei der ersten (massiven oder wiederholten) Störung des Unterrichts
- nächste Störung in der gleichen Stunde bzw. Doppelstunde: Auszeit
- Er/sie muss den Raum verlassen und zu einer Lehrkraft gehen, die ihn beaufsichtigt.
- Ihm/ihr wird ein Reflexionsbogen mitgegeben, den er/sie in der Auszeit ausfüllen muss.
- Mit diesem Reflexionsbogen soll dem Schüler bzw. der Schülerin die Möglichkeit gegeben werden, sein/ihr Verhalten zu überdenken. Außerdem soll darüber nachgedacht werden, wie das störende Verhalten in Zukunft vermieden oder verbessert werden kann.
- Am Ende der Stunde bzw. Doppelstunde geht der/die Schüler*in in den Unterricht zurück
- Zu einem späteren Zeitpunkt wird der Reflexionsbogen von der zu unterrichtenden Lehrkraft mit dem/der Schüler/in besprochen.
- Auch die Eltern müssen den Reflexionsbogen sichten, unterschreiben und Ihrem Kind wieder mit in die Schule geben.
- Der versäumte Unterrichtsstoff muss selbstverständlich eigenständig nachgeholt werden.
Sollte sich ein Schüler bzw. eine Schülerin weigern, in die Auszeit zu gehen oder stört in der Auszeit erneut, wird die Schulleitung informiert. Diese kann den/die Schüler/in vom Unterricht ausschließen und ihn/sie von den Eltern abholen lassen.
Bei der dritten Auszeit in einem Schuljahr werden die Eltern mit Ihrem Kind zu einem persönlichen Gespräch in die Schule eingeladen und er/sie erhält 4 Stunden Rektoratsarrest (Maßnahme nach §90). Die Schulleitung und die Schulsozialarbeit werden hinzugezogen.
Bei der vierten Auszeit berät die Klassenkonferenz, welche weiteren §90 Maßnahmen nötig sind. Die Eltern und die Schüler/innen werden darüber anschließend in Kenntnis gesetzt.